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Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses

Jeder Person, die das 14.Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.

Antragstellung 

  • Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Einwohner mit Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bürger, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür sind der Verwendungszweck sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.
  • Bei Beantragung eines Führungszeugnisses für private Zwecke (Belegart N) wird das Führungszeugnis direkt an die Wohnadresse des Antragstellers gesandt.
  • Das Führungszeugnis selbst wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn -Dienststelle Bundeszentralregister- erstellt und je nach Verwendungszweck an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. an die der anfordernden Behörde gesandt.

Bearbeitungsdauer

Durchschnittlich 10-14 Tage

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,- Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Weitergehende Informationen

10 Fragen und Antworten zum Führungszeugnis (Bitte klicken)

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