Informationen zur Ausstellung von Personalausweisen
Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- Ein Lichtbild aus neuester Zeit
Bitte beachten Sie:
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung ab 10. Lebensjahr ist erforderlich
- Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei drei bis vier Wochen
Zustimmungserklärung für Kinder unter dem 16. Lebensjahr
Die Ausstellung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das alleinige Sorgerecht ist entsprechend nachzuweisen:
- wenn die Eltern verheiratet waren bzw. sind durch einen rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss
- wenn die Eltern nicht verheiratet sind durch ein aktuelles Negativattest (Bescheinigung über die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung).
Diese Bescheinigung erhalten Sie vom Jugendamt Bad Tölz-Wolfratshausen (Tel.: 08041-505-0).
Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen.
Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen.
Download Zustimmungserklärung
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt
- unter dem 24.Lebensjahr 6 Jahre
- ab dem 24.Lebensjahr 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich.
Gebühren
- Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro
- Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Aushändigung
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung des Personalausweises auf dem Postweg ist nicht zulässig.







