Informationen zur Ausstellung von vorläufigen Reisepässen
Nur wenn auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Passes aus Zeitgründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass in der Regel sofort ausgestellt werden.
Die Eilbedürftigkeit muss in diesem Fall durch Vorlage geeigneter Belege (Buchungsunterlagen, Flugtickets,etc.) der Passbehörde nachgewiesen werden.
Bitte setzen Sie sich über weitere Details mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung.







