Füttern von Tauben und Wasservögeln
Wussten Sie schon, dass...
• Stadttauben ein hohes Lebensalter erreichen und durchschnittlich fünf Junge pro Weibchen und Jahr großziehen?
• die Vermehrungsrate der Stadttauben wegen des übermäßig hohen Nahrungsangebotes wesentlich größer ist, als sie es unter normalen Lebensbedingungen wäre
• also das Futterangebot ein wesentlicher Faktor für die Populationsstärke der Stadttauben darstellt?
• der für jedermann erkennbare, schlechte Gesundheitszustand der Stadttauben auch auf die Fütterung zurückzuführen ist?
• eine falsche bzw., einseitige Fütterung mit Abfällen (Brot, Pommes frites, Würstchenresten etc,) oder mit Reis, Mais und anderen Lebensmitteln die Tauben anfällig für Krankheiten und Parasiten (z, B, Milben, Flöhe, Wanzen) macht?
• Taubenfütterung das natürliche Gleichgewicht stört und deshalb Ursache des Taubenelends ist?
• Stadttauben aufgrund des hohen Futterangebotes einen geringen Aktionsradius haben und die durch die „Unbeweglichkeit" eingesparte Energie in die Fortpflanzung investiert wird?
• in der Schweiz mit ihrem hoch entwickelten Tierschutzrecht Taubenfütterung als Tierquälerei gilt und auch entsprechend geahndet wird?
• eine Stadttaube ihren gesamten Tagesbedarf an Nahrung innerhalb von fünf Minuten aufnehmen kann?
• sich über die Futterreste auch die Ratten freuen?
Durch das Füttern von Tauben und Wasservögeln entsteht zwangsläufig unnötig viel Verschmutzung der Wiesen und Wege.
Fütterungsverbot:
Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Bad Tölz für die Grünanlagen und Kinderspielplätzen ein Fütterungsverbot für Tauben und Wasservögel erlassen.
Siehe hierzu § 2 Abs. 4 Nr. 7 der
Grünanlagensatzung (GrAS 2008)
und § 6 der
Sicherheits- und Ordnungsverordnung (SuOVO 2010).
Folgen bei Missachtung:
Bei Zuwiderhandlung kann jeweils ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 1.000 € verhängt werden.





