Halten von Hunden
Für Hunde wird Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung erhoben. Jeder Hundehalter ist deshalb verpflichtet, seinen Hund unverzüglich bei der Steuerstelle der Stadt Bad Tölz anzumelden. Ansprechpartner sind Frau Kohlhauf (Tel. 08041 504-323) und Herr Schmidtke (Tel. 08041 504-321).
Zur Haltung von Kampfunden gelten Sonderregelungen (siehe unten).
Alle Hunde müssen grundsätzlich auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und Plätzen so geführt werden, dass andere nicht belästigt, geschädigt oder gefährdet werden. Dies gilt für alle Rassen. Hunde sollten deshalb in der Regel nur mit Leine ausgeführt werden.
In den Grünanlagen und Kinderspielplätzen ist den Benutzern insbesondere untersagt, Hunde frei oder an überlangen Leinen (ab 2m Leinenlänge) laufen zu lassen sowie Hundekot zu hinterlassen. In den Grünanlagen Rosengarten, Franziskanergarten und Kurpark am Kurhaus ist zudem das Mitführen von Hunden (mit oder ohne Leine) nicht gestattet.
Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße geahndet werden (§ 11 der
Grünanlagensatzung (GrAS 2008)).
Hier erhalten Sie noch ein paar allgemeine Tipps zum Umgang mit Hunden.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich auch gerne an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Bayer wenden. Zu erreichen unter Tel. 08041 504-451, Fax: 08041 504-459, E-Mail: bayer[ at ]bad-toelz.de




