Wespen und Hornissen
Wespen und Hornissen gehören zu den bedrohten Tierarten und stehen auf der roten Liste der aussterbenden Tierarten.
Wenn keine unmittelbare Bedrohung (Allergie) oder ganz erhebliche Belästigungen im häuslichen Bereich (Wohnräume, Rolokästen etc.) bestehen, dürfen Nester nicht entfernt werden.
Sofern ein Wespennest unter allen Umständen entfernt werden muss, hat der Antragsteller zuvor die Genehmigung beim
Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen – untere Naturschutzbehörde, Tel.: 08041 505-118 einzuholen.
Liegt die naturschutzrechtliche Genehmigung vor, kann das Nest durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma (z. B. aus Bad Tölz, Benediktbeuern oder Holzkirchen) oder bei Gefahr im Verzug durch die örtliche Feuerwehr (Tel. 08041 3641, siehe auch http://www.ffbt.de/) beseitigt werden. Die Feuerwehren müssen die Beseitigung aber ablehnen, wenn der Einsatz unter dem Aspekt der notwendigen Gefahrenabwehr nicht gerechtfertigt erscheint.
Bei der Entfernung der Wespennester wird in der Regel mit einem Nerven-Kontaktgift gearbeitet, so dass bei der Beseitigung mit einer vorübergehenden Einschränkung der Wohnqualität gerechnet werden muss.
Der Einsatz der Schädlingsbekämpfer und der örtlichen Feuerwehren ist kostenpflichtig (Ausnahme: lebensbedrohliche Situationen durch nachgewiesene Allergien). Die Kosten richten sich nach der
Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung i. V. m. der
Feuerwehrgebührenordnung der FFW Bad Tölz.





