Öffentliche Plakatierung
Zum Schutz des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes dürfen im gesamten Stadtgebiet Werbeanlagen- und Werbemittel nur an den speziell dafür vorgesehenen städtischen Anschlagtafeln oder den privaten Groß-Anschlagtafeln und Plakatsäulen angebracht werden. Siehe hierzu § 8 der
Sicherheits- und Ordnungsverordnung (SuOVO 2010) der Stadt Bad Tölz.
Folgen unerlaubter Plakatierungen
Wer öffentliche Anschläge (Plakatierungen, Transparente o. ä.) ohne die erforderliche Genehmigung anbringt, kann mit Geldbuße bis 1.000 € belegt werden.Da das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild der Stadt Bad Tölz immer wieder von Wildplakatierern in Mitleidenschaft gezogen wird, geht die Stadt Bad Tölz auch kontinuierlich dagegen vor!!
Die Stadt Bad Tölz bietet ausschließlich folgende Möglichkeiten, Ihre Veranstaltung zu bewerben:










