Öffentliche Plakatierung
Zum Schutz des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes dürfen im gesamten Stadtgebiet Werbeanlagen- und Werbemittel nur an den speziell dafür vorgesehenen städtischen Anschlagtafeln oder den privaten Groß-Anschlagtafeln und Plakatsäulen angebracht werden. Siehe hierzu § 8 der
Sicherheits- und Ordnungsverordnung (SuOVO 2006) der Stadt Bad Tölz.
Folgen unerlaubter Plakatierungen
Wer öffentliche Anschläge (Plakatierungen, Transparente o. ä.) ohne die erforderliche Genehmigung anbringt, kann mit Geldbuße bis 1.000 € belegt werden.Da das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild der Stadt Bad Tölz immer wieder von Wildplakatierern in Mitleidenschaft gezogen wird, geht die Stadt Bad Tölz auch kontinuierlich dagegen vor!!









