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Öffentliche Plakatierung

Zum Schutz des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes dürfen im gesamten Stadtgebiet Werbeanlagen- und Werbemittel nur an den speziell dafür vorgesehenen städtischen Anschlagtafeln oder den privaten Groß-Anschlagtafeln und Plakatsäulen angebracht werden. Siehe hierzu § 8 der Sicherheits- und Ordnungsverordnung (SuOVO 2006) der Stadt Bad Tölz.

Folgen unerlaubter Plakatierungen
Wer öffentliche Anschläge (Plakatierungen, Transparente o. ä.) ohne die erforderliche Genehmigung anbringt, kann mit Geldbuße bis 1.000 € belegt werden.Da das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild der Stadt Bad Tölz immer wieder von Wildplakatierern in Mitleidenschaft gezogen wird, geht die Stadt Bad Tölz auch kontinuierlich dagegen vor!!

Plakatständer (Dreieckständer)

Plakatständer (Dreieckständer)


Veranstaltungstafeln an den Ortseingängen

Veranstaltungs- tafeln an den Ortseingängen


Städtische Anschlagtafeln (Tourist-Information)

Städtische Anschlagtafeln (Tourist- Information)


Stromkästen / Trafohäuser

Stromkästen / Trafohäuser


Großanschlagtafeln (Firma Tiefenbacher)

Großanschlag- tafeln (Firma Tiefenbacher)



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Der Tölzer Veranstaltungskalender ist prall gefüllt mit kulturellen Highlights, attraktiven Sportangeboten, musikalischer Unterhaltung, Ausflügen in die Umgebung u.v.m.

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