Sprungmarken

Dreieckständer

Die Stadt Bad Tölz kann auf Antrag die Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern (Dreiecksständern) genehmigen.
Die Genehmigung ist für maximal 21 festgelegte Standorte möglich und wird ausschließlich erteilt zur Werbung für touristische und kulturelle Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter, die im Stadtgebiet von Bad Tölz stattfinden.

Die Genehmigung ist vom Veranstalter mindestens eine Woche vor Aufstellung der Plakatständer schriftlich bei der Stadt Bad Tölz - Sg. 4.5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Tel.: 08041 504-451, Fax: 08041 504-459) zu beantragen.
Verwenden Sie hierzu bitte den  Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Plakatträgern

Der Zeitraum für das Aufstellen von Dreiecksständern umfasst 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Da Platz natürlich nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, kann nicht garantiert werden, dass zur geplanten Zeit eine Genehmigung zur Aufstellung von Dreiecksständern erteilt werden kann.

Kosten:
Je Plakatstandort werden 2 € an Sondernutzungsgebühren erhoben.
Bei Nutzung aller Standorte also 42 €.
Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 25 €.
An Auslagen fallen regelmäßig 3,50 € für die Zustellung an.

Einstellung der Schriftgrößen

Sprache

  • aktuelle Sprache: Deutsch.

Veranstaltungen

Der Tölzer Veranstaltungskalender ist prall gefüllt mit kulturellen Highlights, attraktiven Sportangeboten, musikalischer Unterhaltung, Ausflügen in die Umgebung u.v.m.

Veranstaltungen

Bad Tölz entdecken

Bad Tölz mittendrin

Bad Tölz Imagefilm

0 gemerkte Seiten
ansehen