Dreieckständer
Die Stadt Bad Tölz kann auf Antrag die Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern (Dreiecksständern) genehmigen.
Die Genehmigung ist für maximal
21 festgelegte Standorte möglich und wird ausschließlich erteilt zur Werbung für touristische und kulturelle Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter, die im Stadtgebiet von Bad Tölz stattfinden.
Die Genehmigung ist vom Veranstalter mindestens eine Woche vor Aufstellung der Plakatständer schriftlich bei der Stadt Bad Tölz - Sg. 4.5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Tel.: 08041 504-451, Fax: 08041 504-459) zu beantragen.
Verwenden Sie hierzu bitte den
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Plakatträgern
Der Zeitraum für das Aufstellen von Dreiecksständern umfasst 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Da Platz natürlich nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, kann nicht garantiert werden, dass zur geplanten Zeit eine Genehmigung zur Aufstellung von Dreiecksständern erteilt werden kann.
Kosten:
Je Plakatstandort werden 2 € an Sondernutzungsgebühren erhoben.
Bei Nutzung aller Standorte also 42 €.
Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 25 €.
An Auslagen fallen regelmäßig 3,50 € für die Zustellung an.




