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Dreieckständer

Die Stadt Bad Tölz kann auf Antrag die Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern (Dreiecksständern) genehmigen.
Die Genehmigung ist für maximal 21 festgelegte Standorte möglich und wird ausschließlich erteilt zur Werbung für kulturelle, sportliche und soziale sowie Bildungsveranstaltungen mit überörtlichem Charakter, die im Stadtgebiet von Bad Tölz stattfinden und mindestens 200 Besucher erwarten lassen.

Die Genehmigung ist vom Veranstalter mindestens eine Woche vor Aufstellung der Plakatständer schriftlich bei der Stadt Bad Tölz - Sg. 4.5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Tel.: 08041 504-451, Fax: 08041 504-459) zu beantragen.

Verwenden Sie hierzu bitte den  Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Plakatträgern

Der Zeitraum für das Aufstellen von Dreiecksständern umfasst 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie den Veranstaltungszeitraum. Da Platz natürlich nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, kann nicht garantiert werden, dass zur geplanten Zeit eine Genehmigung zur Aufstellung von Dreiecksständern erteilt werden kann.

Kosten:
Je Plakatstandort werden 2 € an Sondernutzungsgebühren erhoben.
Bei Nutzung aller Standorte also 42 €.
Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 25 €.
An Auslagen fallen regelmäßig 3,50 € für die Zustellung an.

 

Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich auch gerne an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Bayer wenden. Zu erreichen unter Tel. 08041 504-451, Fax: 08041 504-459, E-Mail: bayer@bad-toelz.de 

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  • Deutsch.

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