Infostände auf öffentlichem Verkehrsgrund
Für die Aufstellung eines Informationsstandes auf öffentlichem Grund (z. B. der Marktstraße) bedarf es ebenfalls einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).
Verwenden Sie hierzu bitte diesen
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen eines Informationsstandes
Maßgeblich für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist ebenfalls die
Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Tölz.
Informations- und Aktionsstände zum gleichen Thema oder Anlass werden nur an einem Tag vierteljährlich zugelassen. Nicht erlaubnisfähig sind u. a. Werbe- und Verkaufsaktionen verschiedener Reisegewerbetreibender (z. B. Abo-Werber von Bücherringen, Schmuck- und Kunstgewerbeverkäufern).
Die Sondernutzungsgebühr beträgt für Informations- und Aktionsstände je m² Fläche und Tag 5 € (siehe Nr. 7 und 8 der
Gebührenordnung zur Sondernutzungssatzung). Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 25 €, die Auslagen betragen meist 3,50 €.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich auch gerne an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Bayer wenden.
Zu erreichen unter Tel. 08041 504-451, Fax: 08041 504-459, E-Mail: bayer@bad-toelz.de





