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Beseitigung von Überwuchs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Die Stadt Bad Tölz bittet auch dieses Jahr wieder alle Grundstückseigentümer und Nutzungs­berechtigten, im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die in das Lichtraumprofil hineinragenden Äste, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht unnötig zu gefährden, bedarf es einer lichten Höhe von 2,50 m auf Höhe des Gehsteiges, 4,50 m auf Höhe der Straße selbst sowie frei geschnittene Verkehrsschilder, die vor allem vom fließenden Verkehr problemlos erkennbar sind.

Es wäre unverantwortlich, wenn Kinder auf dem Schulweg und ältere Mitmenschen durch hinein­ragende Hecken nicht den Gehsteig benutzen könnten und dadurch gezwungen wären, auf die Straße auszuweichen.

Oft wird der Fehler begangen, Hecken bzw. Anpflanzungen zu nahe an die Grundstücksgrenze zu setzen. Es widerstrebt dann manchem Grundstückseigentümer, die schön gewachsene Hecke zurückzuschneiden. Bei allem Verständnis ist jedoch der Verkehrssicherheit Vorrang einzuräumen.

Die Stadt Bad Tölz bittet daher alle Betroffenen, dieser Aufforderung ganzjährig nachzukommen. Für den Fall, dass vereinzelt Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht bzw. nicht genügend Folge leisten, wird die Stadt Bad Tölz diese Arbeiten auf Kosten des Grundstückseigentümers durchführen lassen müssen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen.

  
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits im Voraus.

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