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Dunkelblauer Parkausweis für Schwerbehinderte ist seit 01.01.2011 ungültig

 

Das Bayer. Staatsministerium weist darauf hin, dass die dunkelblauen Parkausweise (mit Rollstuhlfahrersymbol) für Schwerbehinderte (ohne Zusatz „nur BY“) seit 01. Januar 2011 ungültig sind.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung in Verbindung. Sie erhalten dort alle notwendigen Informationen zur Ausstellung eines neuen gültigen Behindertenparkausweises.

Sollten Sie Ihren bisherigen Behindertenparkausweis weiterverwenden, kann Ihr Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt und gegen Sie eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 35 € erteilt werden.

Nähere Informationen im Rathaus Bad Tölz, Zimmer 13/EG, (Tel. 08041/504-453).

 

 

Dieser Parkausweis ist seit 01. Januar 2011 ungültig!

 

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