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Ausnahmegenehmigungen für Handwerker

Wer stellt den Antrag?

Der Antrag kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (z.B. Firma) gestellt werden.

Ein  vorbereitetes Antragsformular finden Sie hier!


Wo darf geparkt werden?

Der Genehmigungsbescheid enthält eine abschließende Auflistung der Bereiche, in denen unter Beachtung der Bedingungen das Parken erlaubt ist. Unter anderem kann die Genehmigung das Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen, und gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges ermöglichen. Keinesfalls werden Genehmigungen in Feuerwehranfahrtszonen oder Rettungswege erteilt.


Welche Kosten fallen an?

Die Gebühr wird je Antrag wie folgt festgesetzt:

  • für den ersten Parkausweis:
    60 € bei 1 Jahr Gültigkeitsdauer
  • für jeden weiteren Parkausweis:
    25 € bei 1 Jahr Gültigkeitsdauer

Haben Sie noch Fragen?

Ein Merkblatt finden Sie hier

Ansprechpartner:

Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen
Sachgebiet 33
Prof. - Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Tel. 08041 / 505 - 257 & 258
Fax: 08041 / 505 - 251

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Sprache

  • aktuelle Sprache: Deutsch.

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