Ausnahmegenehmigungen für im sozialen Dienst Tätige
Voraussetzungen
Als im sozialen Dienst Tätige sind Personen oder Organisationen anzusehen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeugs und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben an Einsatzorten im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen zwingend angewiesen sind.
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag wird nur durch die Organisation selbst (das ist der Verband, der Verein oder das Unternehmen) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter.
Ein vorbereitetes Antragsformular finden Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzureichen sind Fotokopien
- des Nachweises über die Hilfs- bzw. Pflegetätigkeit (z.B. Zulassung oder Versorgungsvertrag der Krankenkasse),
- des Kfz-Scheines jedes Fahrzeuges, für das eine Genehmigung beantragt wird, einschließlich der technischen Daten der Fahrzeuge.
Erforderlich ist auch eine Beschreibung der Tätigkeit, soweit diese nicht aus dem erforderlichen Nachweis ersichtlich ist.
Wo darf geparkt werden?
Der Genehmigungsbescheid enthält eine abschließende Auflistung der Bereiche, in denen unter Beachtung der Bedingungen das Parken erlaubt ist. Unter anderem ermöglicht die Genehmigung das Parken im eingeschränkten Haltverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen, und gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges.
Welche Kosten fallen an?
Die Gebühr wird je Antrag wie folgt festgesetzt:
- für den ersten Parkausweis:
60 € bei 1 Jahr Gültigkeitsdauer - für jeden weiteren Parkausweis:
25 € bei 1 Jahr Gültigkeitsdauer
Haben Sie noch Fragen?
Ein Merkblatt finden Sie hier.
Anprechpartner:
Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen
Sachgebiet 33
Prof. - Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Tel. 08041 / 505 - 257 & 258
Fax: 08041 / 505 - 251




