Veranstaltungs- und Versammlungsbüro - VVBVeranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Genehmigungspflichtige VeranstaltungenVeranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsgrund sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird erteilt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, den sonstigen straßenrechtlichen Vorschriften und den vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund.
Arten von Veranstaltungen auf öffentlichem VerkehrsgrundStandkonzerte (ab 6 Künstlerinnen und Künstlern)Straßenfeste Infoveranstaltungen (keine "Wirtschaftswerbung") Sportveranstaltungen Kulturveranstaltungen Wohltätigkeitsveranstaltungen Festzüge, Kirchliche Veranstaltungen
Sondernutzungen auf öffentlichem VerkehrsgrundWird öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt und handelt es sich dabei (noch) nicht um eine Veranstaltung, liegt eine Sondernutzung vor.Eine solche Sondernutzung bedarf nach Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) der Erlaubnis. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Erlaubnis- öffentliche Veranstaltung (z. B. keine privaten Geburtstagsfeiern)- nur in verkehrlich unbedeuteten Straßen - nicht in Straßen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram, Busse, etc.) - nur an einem Tag und nicht länger als 8 Stunden - in Fußgängerzonen und auf historischen Plätzen nur in besonderen Fällen - keine Werbeveranstaltungen, keine Produktwerbung, kein Eintritt
AntragsfristDer Antrag ist mit allen notwendigen Unterlagen mindestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
AntragstellungFür alle Veranstaltungen (ausgenommen Standkonzerte, kleine Brauchtumsveranstaltungen) sind neben dem Antragsformular eine Freistellungserklärung und eine Kostenübernahmeerklärung für Verkehrsbeschilderungen abzugeben.Außerdem ist gemeinsam mit diesen eine Erklärung über den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung und ein Planskizze einzureichen.
Abfallvermeidungs- und AbfalltrennungspflichtZur Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht informieren Sie sich bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb München. Abgabe von Speisen und GetränkenErfolgt während der Veranstaltung die Abgabe von Speisen und Getränken so kann zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis (Gestattung) erforderlich sein.
Aufbauten (Bühnen, Podien)Bauliche Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn hierfür eine Baugenehmigung vorliegt (Art. 74 der Bayerische Bauordnung -BayBO-).Werden so genannte "fliegende Bauten" (Art. 85 BayBO) errichtet, so ist dies vorher der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen. Ausgenommen von der Notwendigkeit eines Prüfbuches und der Anzeigepflicht sind unbedeutende fliegende Bauten. Als solche gelten Buden, Podien u.ä. untergeordnete Bauten mit einer Größe von weniger als 75 m² oder eine Höhe bis zu 5 m, die keine größeren Lasten aufzunehmen haben oder von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Zuständig hierfür ist das Planungsreferat - Hauptabteilung IV/12.
KostenDie Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Bearbeitung und der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Veranstaltung. Der Gebührenrahmen für die Erlaubnis liegt zwischen € 20,00 bis € 2301,00. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Kosten für die notwendige Verkehrsbeschilderung und die Müllbeseitigung an.
Formulare und Hinweisblätter zum Download oder zum Ausfüllen
AnsprechpartnerTel. ( 089 ) 233 - 27072Tel. ( 089 ) 233 - 27101 Tel. ( 089 ) 233 - 28177 Fax: ( 089 ) 233 - 25351 eMail: vvb.kvr[ at ]muenchen.de ÖffnungszeitenDie Öffnungszeiten des KVR finden Sie hier.PostanschriftLandeshauptstadt MünchenKreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (KVR I/33-VVB) Postfach 80466 München. Dienstgebäude Ruppertstr. 19, 2. Stock |







