Parklizenzgebiete
Das Problem
In den innenstadtnahen, mit Gewerbe durchmischten Altstadtgebiet kommt es aufgrund der zu engen Straßensituation zu erheblichen Problemen im ruhenden Verkehr. Bewohner, Beschäftigte, Gewerbe und Besucher konkurrieren miteinander um die vorhandenen Parkplätze im Straßenraum. Parksuchverkehr belastet die Gebiete.
Die Maßnahmen
Die Zonen für Bewohnerparken, Mischparken oder Kurzzeitparken sind auf den jeweiligen örtlichen Bedarf abgestimmt.
Die Ziele
- Besseres Wohnumfeld und mehr Aufenthaltsqualität im Gebiet
- Reduzierung des Parksuchverkehrs
- Bessere Erreichbarkeit für Wirtschaftsverkehr
- Bessere Erreichbarkeit für Besucher
- Effektive Nutzung des vorhandenen Parkraums
Die Umsetzung
Ein Lizenzgebiet wurde im "Gries" ausgewiesen.
Wann bekomme ich einen Parkausweis als Bewohner?
Als Bewohnerin oder Bewohner bekommen Sie einen Bewohnerparkausweis, wenn
- Sie mit Hauptwohnsitz in dem Lizenzgebiet gemeldet sind und
- Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist
oder
- Sie zwar mit Hauptwohnsitz in dem Lizenzgebiet gemeldet sind, jedoch
- kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, aber
- mit einem Kraftfahrzeug fahren, das Ihnen zur dauernden Nutzung überlassen wurde.
In diesem Fall können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn Ihnen die Halterin oder der Halter des Kraftfahrzeugs die dauernde Nutzung schriftlich bestätigt.
In allen Fällen benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Kraftfahrzeugscheins!
Wie lange ist ein Parkausweis gültig?
Der Parkausweis für Bewohner gilt jeweils 1 Jahr. Die Verlängerung muss rechtzeitig (zirka 1 Woche vor Ablauf) persönlich beantragt werden.
Was kostet ein Parkausweis?
Für den Bewohnerparkausweis wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro pro Jahr erhoben.
Weitere Informationen und Antragsformulare
Ein Antragsformular finden Sie hier.







