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Martinszug

Sie möchten gern einen Martinszug durchführen und benötigen keine polizeiliche Betreuung, weil es sich um eine sehr kleine Gruppe handelt oder der Zug nur durch verkehrlich unbedeutende Straßen führt? In diesem Fall ist keine Anmeldung der Veranstaltung erforderlich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass dem Zug generell keinerlei Sonderrechte zustehen. Bitte beachten Sie die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Wünschen Sie eine polizeiliche Betreuung des Martinszuges, informieren Sie bitte mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin die Polizeiinspektion Bad Tölz (Tel. 08041/761060) über Ort (Aufstellung, Zugweg) und Zeit (von...bis...) des Umzuges sowie Anzahl der erwarteten Teilnehmer. Darüber hinaus müssen Sie den Zug nicht zusätzlich bei der Stadt Bad Tölz anmelden.

Ist eine Beschilderung bei der Stadt Bad Tölz (z. B. Haltverbot) für den von Ihnen geplanten Martinszug erforderlich, muss der Zug spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beantragt werden.

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