Eingeschränktes Zonenhaltverbot
Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone
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Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - Beginn(Zeichen 290) | Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone - Ende(Zeichen 292) |
Beim eingeschränkten Halteverbot für eine Zone gilt die gleiche Regelung wie beim "eingeschränkten Haltverbot" für eine bestimmte Stelle. Die Regelung, die für eine Zone gilt, bezieht sich auf mehrere Straßen oder einen gesamten Platz. Das eingeschränkte Halteverbot wird nur einmal an der Zufahrt angeordnet und gilt so lange, bis es durch ein Zonenendezeichen aufgehoben wird (siehe Abbildungen oben). Innerhalb solcher Zonen ist Parken nur auf Flächen gestattet, die besonders markiert oder ausgeschildert sind.
Zonenhaltverbote sind in Bad Tölz in folgenden Straßen und Bereichen angeordnet:
Altstadt (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, u.a. Marktstraße)
Behördenzentrum (Prof.-Max-Lange-Platz)
Brünnlfeldstraße / Adelheidstraße / Isarleitenweg
Ellbachzeile / Gaißacher Straße









