Vorsicht beim Warnblinken an Bushaltestellen
Viel zu wenig bemerkt von der Öffentlichkeit ist schon am 01. August 1995 eine bedeutende Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten:
Bisher musste man nur an Schulbussen, die an allen Haltestellen immer das Warnblinklicht einzuschalten hatten, so vorsichtig vorbeifahren, dass "jede Gefährdung der Schulkinder ausgeschlossen" war. |
Neu ist, dass
- sowohl Schulbusse als auch Linienbusse nur an besonderen - von der Straßenverkehrsbehörde festzulegenden - Orten das Warnblinklicht einschalten müssen
- anstelle einer von der Polizei praktisch nicht überwachbaren "mäßigen Geschwindigkeit" jetzt die konkret messbare "Schrittgeschwindigkeit" (ca. 5 km/h) tritt
und - diese Schrittgeschwindigkeit auch für den "Vorbeifahrer" auf der Gegenfahrbahn gilt.
Apropos Radfahrer: Auch für Sie gilt Schrittgeschwindigkeit! Eventuell müssen Sie zum Schutz Ihrer Partner im Verkehr auch absteigen, sogar auf dem Radweg. |







