Benutzungsordnung
1. An den Wertstoffhöfen werden nur Wertstoffe angenommen. Restmüll, Sperrmüll, und Problemabfall (außer Haushaltskleinbatterien) darf weder in die Sammelgefäße gegeben noch daneben abgestellt werden. Holzteile, Hobel- und Sägespäne werden ebensfalls nicht an den Wertstoffhöfen angenommen.
2. Die Wertstoffe sind nach der Trennliste des Tölzer Konzepts in die jeweils dafür vorgegebenen Behälter zu sortieren. Es darf nichts neben die Sammelbehälter gestellt werden, solange das Wertstoffhofpersonal nicht ausdrücklich dazu auffordet.
3. Es darf nur während der Öffnungszeiten angeliefert werden.
4. Die Wertstoffe werden kostenlos angenommen.
5. Anliefern dürfen Privatpersonen und Gewerbebetriebe aus Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Gewerbliche Anlieferungen sind auf eine Höchstmenge von ingesamt 1 Kubikmeter pro Öffnungstag begrenzt.
6. Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr ist es verboten, die Container zu betreten oder sich in diese hineinzulehnen. Beim Betreten des Wertstoffhofgeländes ist auf mögliche Hindernisse und Verschmutzungen des Boden zu achten. Die Benutzung des Wertstoffhofs und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Verpackungen, die am Wertstoffhof angeliefert werden, sind vorher zu entleeren. Sie müssen jedoch nicht ausgewaschen werden.
8. Das Wertstoffhofpersonal hat die Aufgabe der Aufsicht. Die Wertstoffe müssen von den Anliefern selbst sortiert werden. Für Fragen steht das Wertstoffhofpersonal zur Verfügung.
9. Den Anweisungen des Wertstoffhofpersonals ist Folge zu leisten.
Für Fragen steht die Abfallberatung der WGV Quarzbichl gerne zur Verfügung: Telefon: 08179/9 33-33




