Das bietet Ihnen die Kur- und Gästekarte im Jahr 2010
Viele Vergünstigungen warten auf Sie, zum Beispiel:
Freie Fahrt mit dem Bus:
Innerhalb der Stadt und zum Blomberg, zum Brauneck nach Lenggries und nach Kochel inkl. Walchenseekraftwerk
Freie Nutzung:
- des Internetzugangs in der
Tourist-Information
- des HotSpot der Kurbücherei
- eines MP3-Players mit Stadtführungspodcast
Freier Eintritt:
- in das Stadtmuseum
- Kurkonzerten und Tanz-Cafès im Kurhaus
- zu den städtischen Kurparks
- zur Kurbücherei
Kostenlose bzw. ermäßigte Teilnahme:
- an geführten Wanderungen (keine Therapieangebote)
- an Stadtführungen
- an einigen Themenführungen
- an verschiedenen Landschafts- und Kulturführungen
Ermäßigungen:
- bei Veranstaltungen der Tourist-Information im Kurhaus und im Kleinen Kursaal
- beim Fahrradverleih bei „Oisam Radln"
- bei der Ausleihe von Nordic-Walking-Stöcken bei Stadt Land Luft
- beim GPS-Verleih
- bei WellVital-Angeboten im Zentrum für Gesundheit und Sport, im Kurhotel Eberl und bei Beer Gesundheit
- beim Isarrafting "Action & Funtours"
Ermäßigungen beim Besuchen:
- des Marionettentheaters
- des Tiermuseums in Lenggries
- des Freilichtmuseums an der Glentleiten
- des Eisstadions und der Veranstaltungen des EC Bad Tölz
bei Benutzung:
- der Tennisplätze
- des Tölzer Hallenbades
- des Naturfreibades Eichmühle
- der Bergbahnen:
Blomberg (nur Kombiticket: Berg- und Talfahrt), Brauneck, Herzogstand
- der Golfplätze am Buchberg und auf der Flinthöhe
- des Busses in der Eng: Mitte Juni – Mitte Oktober, von Montag – Freitag (an Werktagen) für 9,- Euro (inkl. Rückfahrt)
Weitere Ermäßigungen, auch in den umliegenden Gemeinden, auf Anfrage.
Sie erhalten die Kur- und Gästekarte nach Anmeldung durch den Gastgeber!
Der Kurbeitrag beträgt in Bad Tölz ab 2010:
- für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 1,80 € pro Tag
- für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 € pro Tag
- für Schwerbeschädigte mit 100 % Beschädigung 1,00 € pro Tag
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und Gäste, die sich aus beruflichen Gründen (gegen Nachweis) in Bad Tölz aufhalten, sind kurbeitragsfrei.
In Bad Tölz wird ein Kurbeitrag auf Grund des Kommunalabgabengesetzes Art. 7 erhoben. Kurbeitragssatzung vom 28. Juli 2009
Muss denn die Kurtaxe sein? Wofür ist sie gut? Was wird eigentlich damit gemacht?
Diese Fragen nach Sinn und Zweck der Kurtaxe bereiten so manchem Kurgast, der - wenig entzückt - darüber nachdenkt, Kopfzerbrechen. Wir möchten Ihnen deshalb gern den Sinn und die Notwendigkeit der Kurtaxe verdeutlichen.
Die Kurtaxe ist keinesfalls eine Art Aufenthaltssteuer. Sie ist vielmehr ein echtes Entgelt zur Finanzierung für Unterhaltung, Verwaltung und Anschaffung von Kureinrichtungen. Die Kurtaxe ermöglicht die vielen Selbstverständlichkeiten, die Sie Ihren Urlaub genießen lassen. Es werden die Pflege, Säuberung und Unterhaltung der öffentlicher Anlagen, sowie der Wander- und Radewege finanziert. Außerdem ermöglicht die Kurtaxe kostenfreie Serviceleistungen der Tourist-Information und breit gefächerte Veranstaltungsangebote.
-Änderungen Vorbehalten!-





